Die Frage wer und in welcher Höhe Unterhalt zahlen muss ist immer ein heikeles Thema.

Grundsätzlich richtet sich der Unterhalt nach den Richtlinien des Oberlandesgerichts, in dem der Berechtigte wohnt. Maßgeblich sind bei abhängig Beschäftigten das Einkommen des letzten Jahres und bei Selbstständigen die Einkünfte der letzten drei Jahre.

Hier ändert sich immer in den Gesetzen und in der Rechtssprechung immer viel. Einige Urteile haben wir Ihnen herausgesucht.

Auch für diese Verfahren können Sie Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe erhalten.

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